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Mitgliedsbeitrag und Kurskosten Der Mitgliedsbeitrag umfasst unter anderem die Benutzung des Bootshauses (Umkleidekabine, Krafthalle, Bootsabstellplätze), des Kanals, der Kanuhütte in Sinich und des Shuttlebus für das Abfahrtstraining, die Teilnahme am Kanuturnen, an Wettkämpfen, an Tourenfahrten und am Rolletraining. Außerdem beinhaltet der Mitgliedsbeitrag die SCM-Mitgliedschaft (Ermäßigungen bei verschiedenen Geschäften), eine Unfallversicherung sowie die Kosten für Trainer und Jugendtraining. Jahresbeitrag für volljährige Mitglieder: 125 €
Jahresbeitrag für minderjährige Mitglieder: 100 €
Jahresbeitrag für Familien (= zwei Erwachsene und alle minderjährigen Kinder): 250 €
Kurskosten für Mitglieder: 25€
Die Miete für den Spint beträgt € 15 jährlich.
Bankverbindung:
IBAN: IT 29 R 05856 58591 041570002809
BIC/SWIFT: BPAAIT2B041 Risiken und Gefahren
Der Kanusport ist ein Natursport und wird auf Flüssen, Bächen, Seen und auf dem Meer ausgeübt. Die Tatsache, dass dieser Sport auf bewegtem Wasser oder auf großen Wasserflächen ausgeübt wird, birgt ein gewisses Risiko für Verletzungen.
Bei richtiger und guter Ausbildung sowie der richtigen Ausübung dieser Sportart wird das Verletzungsrisiko minimiert und nahezu ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Kursangeboten und -aktivitäten des SCM-Kanu Amateursportvereines geschieht auf eigene Gefahr.
Kursleiter und Sektionsleitung können für Verletzungen bei Teilnahme an den sportlichen Angeboten oder Ausübung des Kanusportes nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, die Dienste der Vereinigung und deren Einrichtungen in Anspruch zu nehmen und an allen Aktivitäten im Rahmen der Geschäftsordnung des SCM sowie der Sektion- Kanu teilzunehmen.
Die Mitglieder haben die Pflicht, die Interessen des Vereines zu fördern, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten, die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und an allen Aktivitäten der Sektion, (Passerreinigung- Organisation von Wettkämpfen- Instandhaltung Bootshaus und Kanal) im Rahmen des Möglichen beizutragen.
Die Verhaltensregeln bei Benutzung des Bootshausgeländes oder bei Befahrung der Passer müssen eingehalten werden.
Befahrung neuer Gewässer ist nur in Absprache mit einem erfahrenen Kanuten und in Begleitung mindestens eines weiteren Kanuten erlaubt.
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